Cloud-Exit-Strategie: Was der Data Act ab 2027 löst und was nicht

KI- und Digital-Experte bei DigiRift

Freitag, 17:50 Uhr, im Büro über dem Lager. Markus Albrecht, Geschäftsführer eines Großhandels für Befestigungstechnik bei Kassel, hat die Verlängerung seines Cloud-Vertrags vor sich liegen: drei Jahre Laufzeit, dafür ein spürbarer Rabatt. Warenwirtschaft, Webshop und die KI-gestützte Angebotserstellung laufen über diesen Anbieter. Albrecht will unterschreiben, denn er hat gelesen, der Data Act mache den Anbieterwechsel ab 2027 ohnehin gebührenfrei.
Dann bleibt sein Blick an Seite sieben hängen: Wer vor Ablauf der drei Jahre aussteigt, zahlt die restlichen Monatsentgelte als Ausgleich. Was ihm fehlt, ist keine bessere Rabattstaffel, sondern eine Cloud-Exit-Strategie, also ein Plan, der vor der Unterschrift klärt, wie er wieder herauskommt und was das kostet. Steigen die Preise oder passt der Dienst nicht mehr zur KI-Planung, säße er bis 2029 fest.
Albrecht ist eine erfundene Figur, seine Lage ist es nicht. Der Data Act senkt die Kosten eines Wechsels, gratis macht er ihn nicht. Dieser Beitrag zeigt, welche Rechte gelten, welche Kosten bleiben und wie Sie daraus eine Cloud-Exit-Strategie für die Verlängerungen 2026 und 2027 machen.
Zwei Monate, 30 Tage, ein Exportrecht: der feste Rahmen Ihrer Cloud-Exit-Strategie
Der Data Act verpflichtet Cloud-Anbieter, den Wechsel im Vertrag abzusichern: höchstens zwei Monate Kündigungsfrist, in der Regel höchstens 30 Kalendertage für den Übergang und danach mindestens 30 Tage, um die eigenen Daten abzurufen. Ab dem 12. Januar 2027 sind Wechselentgelte nach Artikel 29 verboten; bis dahin dürfen sie nur die Kosten decken, die dem Anbieter unmittelbar durch den Wechsel entstehen.
Laut EU-Kommission (2026) ist die Verordnung seit dem 11.01.2024 in Kraft und gilt seit dem 12.09.2025. Was im Vertrag stehen muss, regelt Artikel 25 des Data Act: neben den Fristen eine vollständige Liste der Daten und digitalen Vermögenswerte, die beim Wechsel mitgehen, und die Pflicht des Anbieters, die Ausstiegsstrategie des Kunden zu unterstützen. Der Gesetzgeber geht also davon aus, dass Kunden eine Cloud-Exit-Strategie haben.

Fehlen gemeinsame Spezifikationen oder Normen für die Interoperabilität, muss der Anbieter auf Verlangen alle exportierbaren Daten in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format herausgeben. Exportierbar sind Ein- und Ausgabedaten samt Metadaten aus Ihrer Nutzung, nicht aber geschützte Vermögenswerte des Anbieters oder Dritter.
Diese Fristen muss Ihr Cloud-Vertrag nennen
| Phase des Wechsels | Frist laut Data Act | Bedeutung für Ihre Planung |
|---|---|---|
| Kündigungsfrist zum Einleiten des Wechsels | höchstens zwei Monate (Art. 25 Abs. 2 Buchst. d) | Vorlauf für Zielumgebung und Projektplan einrechnen |
| Übergang zum neuen Anbieter oder in die eigene IT | höchstens 30 Kalendertage (Art. 25 Abs. 2 Buchst. a) | Migration und Tests müssen vorher stehen |
| Übergang technisch nicht machbar | Begründung binnen 14 Arbeitstagen, Alternative höchstens sieben Monate (Art. 25 Abs. 4) | etwa bei sehr komplexen IT-Umgebungen |
| Verlängerung durch Sie als Kunde | einmalig, Dauer nach eigenem Bedarf (Art. 25 Abs. 5) | Puffer, falls der Parallelbetrieb länger dauert |
| Datenabruf nach dem Übergang | mindestens 30 Kalendertage (Art. 25 Abs. 2 Buchst. g) | Vollständigkeit der Daten prüfen |
| Wechselentgelte | ab dem 12.01.2027 verboten, vorher höchstens die direkten Wechselkosten (Art. 29) | Angebote vor 2027 an dieser Grenze messen |
Laut Bundesnetzagentur (2026) reicht bei geringer Komplexität ein Übergangszeitraum von höchstens 30 Kalendertagen, bei hoher Komplexität kann er auf bis zu sieben Monate wachsen.
Auch SaaS ist erfasst, bei KI-Diensten lohnt die Prüffrage
Gilt der Data Act auch für SaaS? Ja: Erwägungsgrund 81 nennt Infrastructure-as-a-Service, Platform-as-a-Service und Software-as-a-Service ausdrücklich als Datenverarbeitungsdienste. Ob ein KI-Dienst darunter fällt, hängt an der Definition eines Dienstes auf Abruf mit gemeinsam genutzten, skalierbaren Rechenressourcen. Das ist eine Prüffrage für Ihre Cloud-Exit-Strategie, keine pauschale Zusage.
Billiger, aber nicht gratis: fünf Kosten, die der Data Act nicht abschafft
Ein Wechsel des Cloud-Anbieters wird ab 2027 nicht automatisch kostenlos. Verboten sind nur Wechselentgelte, also Gebühren für den Wechselvorgang selbst; laufende Entgelte, Kündigungsstrafen und die eigenen Umzugskosten bleiben.
Wer einen Cloud-Anbieter wechseln will, sollte deshalb fragen: Welche Kosten bleiben trotz Data Act? Diese Posten gehören in jede Cloud-Exit-Strategie:
- Laufende Entgelte bis zum Vertragsende. Standarddienstentgelte sind per Definition keine Wechselentgelte, und laut Erwägungsgrund 89 gelten sie, bis der Vertrag endet.
- Strafen bei vorzeitiger Kündigung. Derselbe Erwägungsgrund erlaubt Verträge mit fester Laufzeit samt verhältnismäßigen Sanktionen für den vorzeitigen Ausstieg. Genau diese Klausel hat Albrecht gebremst.
- Datenextraktionsentgelte im Parallelbetrieb. Wer zwei Dienste gleichzeitig nutzt, etwa in einer Multi-Cloud, zahlt unter Umständen weiter für die Datenextraktion, allerdings höchstens die tatsächlich entstandenen Kosten (Artikel 34).
- Wechselentgelte bei maßgeschneiderten Diensten. Sind die zentralen Funktionen größtenteils auf einen einzelnen Kunden zugeschnitten und wird der Dienst nicht im größeren Maßstab über den Katalog angeboten, gilt das Entgeltverbot nicht (Artikel 31). Test- und Bewertungsversionen fallen ganz aus den Wechselregeln.
- Ihre eigenen Umzugskosten. Migration, Tests, Parallelbetrieb und Schulung bezahlt kein Gesetz. Die Schweizerische Bundeskanzlei (2026) sieht in ihrer Exit-Guideline für die Bundesverwaltung vor, Zeitaufwand, Ressourcen und die Kosten für Datenexport und -import schon im Migrationsplan zu schätzen.

Auch Altverträge sind erfasst: Laut Bundesnetzagentur (2026) müssen seit dem 12. September 2025 sowohl ältere als auch neue Verträge den Wechselregeln entsprechen. Eine Übergangsfrist, wie sie Artikel 50 etwa für Kapitel IV vorsieht, gibt es für die Wechselregeln in Kapitel VI nicht.
Ändern könnte das teilweise der Digital-Omnibus-Vorschlag der EU-Kommission (2025). Danach sollen bei Diensten außer reiner Infrastruktur zwei Gruppen von Altverträgen weitgehend aus den Wechselregeln fallen: maßgeschneiderte Dienste und Dienste von Anbietern, die selbst KMU oder Small Mid-Caps sind. Verhältnismäßige Kündigungsstrafen bei fester Laufzeit wären ausdrücklich erlaubt, der Abbau der Wechselentgelte bliebe erhalten.
Beschlossen ist das nicht: Laut Europäischem Parlament (2026) wartet das Verfahren 2025/0360(COD) noch auf die Entscheidung der Ausschüsse, Stand 21. Oktober 2026. Wie es weitergeht, verfolgen wir im KI-Newsletter von DigiRift.
Wechselfähigkeit wird Chefsache, doch beim Einkauf entscheidet weiter der Preis
Viele Unternehmen wollen ihre wichtigsten Digitalanbieter austauschen können, doch bei der Auswahl ausländischer Partner zählt für fast alle zuerst der Preis. Laut Bitkom (2026) beziehen 73 Prozent der Unternehmen ab 20 Beschäftigten Cloud-Dienste aus dem Ausland, und 40 Prozent der Unternehmen mit Digitalimporten bereiten sich darauf vor, wichtige Anbieter und Systeme bei Bedarf auswechseln zu können.
Unter diesen Importeuren setzen 44 Prozent verstärkt auf Anbieter aus Deutschland und Europa, 13 Prozent auf offene Standards; 31 Prozent beziehen wichtige Produkte oder Services von mehreren Lieferanten. Nur 3 Prozent haben bislang nichts unternommen. Befragt wurden 602 Unternehmen, die ohne Digitalimporte im Schnitt 16 Monate auskämen.

Der Haken steckt im Einkauf: Für 97 Prozent sind die finanziellen Konditionen das wichtigste Kriterium bei ausländischen Partnern. Und 59 Prozent der Unternehmen mit internationalen Digitalgeschäften sagen, sie könnten sich gegen Druck ausländischer Partner oder Regierungen faktisch nicht wehren; 2024 waren es noch 39 Prozent.
Für Ihre Cloud-Exit-Strategie folgt daraus: Wechselfähigkeit ist kein Misstrauensvotum gegen den Anbieter, sondern Teil der Preisverhandlung. Bitkom-Präsident Ralf Wintergerst rät, auch zu klären, wie gut ein Unternehmen im Ernstfall auf alternative Anbieter ausweichen kann. Wie das in die gesamte Risikobetrachtung passt, zeigt unser Beitrag KI-Risiken managen.
So entsteht eine Cloud-Exit-Strategie, bevor die nächste Verlängerung kommt
Eine Cloud-Exit-Strategie besteht aus einem Vertragsinventar, einem getesteten Datenexport, einer Liste aller Abhängigkeiten, einer realistischen Kostenschätzung und schriftlich vereinbarten Exit-Regeln. Laut der Schweizerischen Bundeskanzlei (2026) ist sie kein befristetes Projekt, sondern ein dauerhaftes Steuerungsinstrument, das regelmäßig überprüft wird.
Sie regelt den geplanten Wechsel mit Vorlauf; ein plötzlicher Ausfall braucht einen eigenen Notfallplan. Für KMU lässt sich die Strategie in sechs Schritte übersetzen:
- Vertragsinventar anlegen. Für jeden Cloud-, SaaS- und KI-Vertrag: Laufzeit, automatische Verlängerung, Kündigungsstrafe, Wechselklauseln und die Liste der Daten, die beim Wechsel mitgehen. Fehlt etwas davon, gehört es auf die Verhandlungsliste.
- Datenexport einmal testen. Ein Probeexport zeigt, ob die Daten wirklich strukturiert und maschinenlesbar ankommen und wie lange die Übertragung dauert. Besser jetzt als mitten in der Kündigungsfrist.
- KI-Abhängigkeiten auflisten. Prompts, Testfälle, Workflows und Integrationen sind oft das eigentliche Kapital einer KI-Automatisierung. Die Prüffrage an jeden Anbieter lautet: Gelten sie als exportierbare Daten oder als geschützte Vermögenswerte des Anbieters?
- Interne Kosten realistisch einplanen. Datenmigration, Testläufe, Parallelbetrieb und die Einarbeitung des Teams binden Budget und Arbeitszeit, dazu kommen mögliche Kündigungsstrafen und Extraktionsentgelte.
- Verlängerungen kurz halten. Rabatte gegen lange Bindung bewusst abwägen und Exit-Unterstützung, Dokumentation, Exportformate und die Löschbestätigung als Ausstiegsklausel schriftlich vereinbaren.
- Individuelle Lösungen ausdrücklich regeln. Für maßgeschneiderte Dienste greifen die Wechselregeln nur teilweise. Hier sollte der Exit ausdrücklich im Vertrag stehen.
In unserer Praxis bei DigiRift wird vor allem Schritt drei unterschätzt: Prompts und Testfälle liegen oft verstreut in Werkzeugen, für die nie jemand die Exportfrage gestellt hat.
Markus Albrecht hat am Ende unterschrieben, diesmal mit Cloud-Exit-Strategie: zwölf Monate statt drei Jahre, eine schriftliche Zusage zur Exit-Unterstützung und vorher ein Probeexport seiner Angebotsdaten. Der Rabatt fiel kleiner aus, sein Spielraum wurde größer.
Wichtig: Dieser Beitrag ist keine Rechtsberatung. Ob eine Klausel im Einzelfall trägt, sollte anwaltlich geprüft werden; einen Überblick über die Rechtsfelder rund um KI gibt unser Beitrag zu den zehn Rechtsbereichen, die KMU kennen müssen.
Auch individuelle KI-Lösungen brauchen eine Cloud-Exit-Strategie, und zwar ab dem ersten Tag
Gerade individuell entwickelte KI-Lösungen brauchen eine eigene Cloud-Exit-Strategie, weil maßgeschneiderte Dienste nach Artikel 31 des Data Act von Teilen der Wechselregeln ausgenommen sein können, auch vom Verbot der Wechselentgelte. Was das Gesetz dort nicht garantiert, muss der Vertrag regeln.
Bei DigiRift ist das Arbeitsprinzip: Daten, Prompts, Testfälle und Dokumentation bleiben beim Kunden, und die eingesetzten KI-Modelle sitzen hinter einer eigenen Schnittstelle, sodass sie sich austauschen lassen, ohne den Prozess neu zu bauen. Es ist dieselbe Logik wie beim Grundsatz, Software zu besitzen statt zu mieten, und das Kriterium, das wir beim Einstieg in lokale KI ohne eigenes KI-Team als Exit-Fähigkeit beschreiben.
Steht ein Umzug an, übernimmt DigiRift Migration, Tests und Betrieb der KI-Prozesse; Ihr Team muss dafür nichts selbst umstellen. Aus über 250 Projekten in mehr als zehn Jahren wissen wir: Am günstigsten ist die Cloud-Exit-Strategie, die schon beim Bau mitgedacht wurde. Sie kümmern sich um Ihr Kerngeschäft, DigiRift erledigt den Rest, auf Wunsch mit Servern und Daten in Deutschland.
Fazit: Der Data Act senkt die Hürde, den Plan liefert er nicht
Der Data Act gibt Cloud-Kunden seit September 2025 verbindliche Wechselrechte, und ab Januar 2027 fallen die Wechselentgelte weg. Laufende Entgelte, Kündigungsstrafen bei fester Laufzeit, Extraktionsentgelte im Parallelbetrieb, Ausnahmen für maßgeschneiderte Dienste und die eigenen Umzugskosten bleiben. Eine Cloud-Exit-Strategie macht aus diesen Lücken eine Verhandlungsposition: kurze Laufzeiten, getesteter Export, schriftlich vereinbarte Exit-Unterstützung.
Für KI-Automatisierungen gilt das doppelt, weil dort neben den Daten auch Prompts, Testfälle und Integrationen umziehen müssen. Bevor Sie die nächste Verlängerung unterschreiben, gehen wir in 30 Minuten mit Ihnen die KI-Prozesse durch, die an Cloud- und KI-Diensten hängen. Sie erhalten eine Exit-Bewertung als Grundlage Ihrer Cloud-Exit-Strategie, mit drei Ergebnissen: was Sie heute mitnehmen könnten, wo Lücken drohen und welche Punkte in die Verhandlung gehören. Jetzt die Exit-Bewertung für Ihre KI-Prozesse anfragen.
Quellen
- Bitkom (2026): 16 Monate: so lange könnten Deutschlands Unternehmen ohne Digitalimporte überleben, 19.10.2026
- Verordnung (EU) 2023/2854 (Data Act), amtliche Fassung, Amtsblatt der EU vom 22.12.2023
- EU-Kommission (2026): Data Act, Stand 02.07.2026
- Bundesnetzagentur (2026): Datenverarbeitungsdienste und Anbieterwechsel
- Schweizerische Bundeskanzlei (2026): Cloud-Exit-Strategie, Guideline, Version 1.0, gültig seit 08.09.2026
- EU-Kommission (2025): Vorschlag für eine Digital-Omnibus-Verordnung, COM(2025) 837 vom 19.11.2025
- Europäisches Parlament (2026): Legislative Observatory, Verfahren 2025/0360(COD), abgerufen am 21.10.2026
Häufig gestellte Fragen
Was gehört in eine Cloud-Exit-Strategie für KMU?
Ist ein Wechsel des Cloud-Anbieters ab 2027 kostenlos?
Welche Fristen gelten nach dem Data Act beim Anbieterwechsel?
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Warum braucht eine individuell entwickelte KI-Lösung eine eigene Cloud-Exit-Strategie?
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Von Kamil Gawlik, Geschäftsführer DigiRift
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